Qualifizierung im Rahmen der KiBiz-Personalverordnung vom 04.08.2020*, um als Quereinsteiger:in auf Fachkraftstunden in Kitas eingesetzt werden zu können.
Die Online-Qualifizierung ist anerkannt vom Landesjugendamt NRW und dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein Westfalen. *Fassung vom 09.12.21 in Kraft getreten am 21.12.2021.
Individuelles Lernen im Selbstlernprozess:
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Viele Kitas brauchen dringend qualifiziertes Personal, um Fachkraftstunden abzudecken, besser zu verteilen und in größerem Umfang einsetzen zu können.
Diese Online-Qualifizierung bietet Vorteile für Kitas und Quereinsteiger:innen!
Mithilfe von Lernvideos werden die wesentlichen Inhalte praxisnah, anschaulich und passgenau vermittelt. Durch Arbeitsmaterialien und eine Online-Prozessbegleitung wird das erworbene Wissen reflektiert und gefestigt. Mit dem Abschluss-Kolloquium wird die Qualifizierung abgeschlossen. Die Quailifizierung ist vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt.
Darüber hinaus bieten wir auch verschiedene andere Möglichkeiten von
Online-Weiterbildungen als Selbstlernstudium an. Sprechen Sie uns gern darauf an.
Gemäß Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung) vom 4. August 2020 auf Grundlage des § 54 Abs. 2 Nr. 8 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) vom 3. Dezember 2019 können u.a. Personengruppen durch Qualifizierungsmaßnahmen bzw. Fortbildungen im Umfang von 160 Stunden und bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen als sozialpädagogische Fachkräfte bzw. als Personen „auf Fachkraftstunden“ in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.
Diese Weiterbildung richtet sich an Personen, die:
• die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben (§ 2 Abs. 2 Nr. 4).
• innerhalb der Erzieher*innen Ausbildung den fachtheoretischen Prüfungsteil vor mehr als vier Jahren abgeschlossen haben, aber kein Berufspraktikum abgeleistet haben (§ 10 Abs. 3).
• eine Ausbildung bzw. Studiengänge im Bereich Logopädie, Motopädie, Physiotherapie, Ergotherapie oder Theater-, Kultur-, Musik- oder Religionspädagogik oder Bildungswissenschaften absolviert haben (§ 10 Absatz 4).
Darüber hinaus können folgende Berufsgruppen an der Fortbildung teilnehmen:
• Ergänzungskräfte, die am 15. März 2008 in einer Einrichtung tätig waren, wie z.B. Kinderpfleger:innen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2).
• Personen, für die eine Ausnahmegenehmigung nach § 8 erteilt wurde (§ 8).
• Ergänzungskräfte mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in einer KiTa (§13).
Weitere Voraussetzungen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Personalverordnung vom 4. August 2020 im Internet unter: „Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW), Ausgabe 2023 Nr. 18 vom 29.06.2023 Seite 349 bis 388 veröffentlicht. Die Personalverordnung vom 04.08.2020 ist auf der Seite von kita.nrw.de abrufbar.
Informationen zum Personaleinsatz in der KiTa sowie die Antragsformulare bekommen Sie beim zuständigen Landesjugendamt: LVR oder LWL, die für Ihre KiTa zuständig sind.
Berufliches Selbstverständnis; entwicklungspsychologische Grundlagen; Beziehungen gestalten und pädagogisch handeln; beobachten und dokumentieren; sozialpädagogische Bildungsarbeit professionell gestalten (Bildungsgrundsätze NRW); verschiedene Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern; um die Kinderrechte wissen und Partizipation fördern; Erziehungs- und Bildungspartnerschaften und Übergänge gestalten sowie im Team erfolgreich interagieren.
Qualifizierung
Es müssen 25 Pflichtfilme* (im Durchschnitt von 15- 20 Minuten Länge) plus drei einstündige Vorträge geschaut werden.
Pro Vortrag und Pflichtfilm muss ein Fragenkatalog, eigenständig organisiert im Selbstlernprozess schriftlich erarbeitet werden. (10 Tage zu je 6 Stunden, ca. 60 Stunden)
Es müssen ein Fachbuch (Entwicklungspsychologische Grundlagen 0-11 Jahre) gelesen und dazu gehörige Arbeitsbuch bearbeitet werden. Darauf aufbauend muss eine Facharbeit, eigenständig organisiert im Selbstlernprozess geschrieben werden. (10 Tage zu je 6 Stunden, ca. 60 Stunden)
Ein Vor- und ein Austauschgespräch (online) findet während der Maßnahme statt.
Es muss ein Nachweis über eine Hospitation in einer Einrichtung über 30 Stunden erbracht werden.
Es muss eine schriftliche Selbstreflexion (einen Leitdaden dafür erhalten Sie nach der Anmeldung, ca. 8 Stunden) erstellt werden sowie eine Präsentation für das Abschlusskolloquium/Fachgespräch, welches online (ca. 2 Stunden) mit einer Expertin von ERFOR oder vom JFB absolviert wird (inklusive Vorbereitung, insgesamt: 10 Stunden).
Abschluss: Zertifikat
Nach Anmeldung werden die Arbeitsunterlagen gemailt und es beginnt der individuelle, zeitlich flexible Selbstlernprozess (max. 6 Monate ab Anmeldung). Für die Selbstreflexion und das Abschlusskolloquium/Fachgespräch wird ein individueller Termin abgestimmt. Das Gespräch findet per Zoom statt. Weitere Details im pdf zum downloaden.
Wichtige Änderung:
Dauerhafte Einsatzmöglichkeit von Ergänzungskräften mit 160-Stunden-Fortbildung (§1.10)
Nachzulesen bei: https://recht.nrw.de
Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2023 Nr. 18 vom 29.6.2023 Seite 349 bis 388
Seit Juni 2023 ist die dauerhafte Einsatzmöglichkeit von Ergänzungskräften mit einer 160-Stunden-Fortbildung, geregelt in §1.10 möglich.
Zuvor war diese mit einer Befristung dieser Personengruppen für den Einsatz auf Fachkraftstunden in der Personalverordnung formuliert. Nun können diese Personen dauerhaft eingesetzt werden (vgl. §1 Abs. 10; §2. Abs. 4; §10 Abs. 5)
Auch werden nun ausländische Abschlüsse anerkannt. Hierzu wurde der §7 erweitert und somit ist der Berufszugang nun unabhängig der Staatsangehörigkeit möglich.
Eine weitere Veränderung ist der Wegfall der Vorgabe einer sechsmonatigen Praxiserfahrung für Ausnahmefällen laut §8. Alle Ausnahmefälle werden im §8 beschrieben und müssen jedoch weiterhin mit den Landesjugendämtern abgeklärt werden.
Ebenso wurde auch eine Erweiterung der Studiengänge in §10.4 der PersVO neu geregelt, allerdings zunächst nur bis zum Ablauf des 31.12.2030. So können sich zusätzlich noch Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Sportpädagogik, Kunstpädagogik, Medienpädagogik und Psychologie durch: den Nachweis einer mindestens einjährigen Praxiserfahrung in einer Kindertageseinrichtung und der 160-Stunden-Qualifizierung
zu einer Person auf Fachkraftstunden weiterqualifizieren.
Auch wurde der temporäre Einsatz auf Ergänzungskraftstunden in §10.6 erweitert
Somit ist nun auch ein Zugang von Kindertagespflegepersonen in die Kita als Ergänzungskraft für Kindertagespflegepersonen, die mindestens drei Jahre als geförderte Kindertagespflegeperson durch einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß §23 SGB VIII tätig waren und Kindertagespflegepersonen, die über eine QHB-Qualifikation nach §21 Abs. 2 Satz 1 des Kinderbildungsgesetzes verfügen möglich. Diese Regelung ist zunächst bis zum 31.12.2030 unter §10.6 gültig. Ob eine Weiterqualifizierung dieser Personengruppe durch die 160-Stunden-Qualifizierung zur Person auf Fachkraftstunden möglich ist muss im Ministerium noh geklärt werden und nach unserem Kenntnisstand zur Zeit noch nicht möglich.
Zusammengefasst:
In Teil 2 der PersVO werden Maßnahmen beschrieben, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken sollen. Dieser Teil umfasst §10 bis 12 und war zunächst bis zum 31.12.2025 befristet. Diese Befristung wurde bis jetzt bis zum 31.12.2030 verlängert und ist in §13 geregelt.
Die dritte Verordnung zur Änderung der Personalverordnung trat am 30.06.2023 in Kraft und wurde am 30.06.2023 im Internet unter: „Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW), Ausgabe 2023 Nr. 18 vom 29.06.2023 Seite 349 bis 388 veröffentlicht. Die Personalverordnung vom 04.08.2020 ist auf der Seite von kita.nrw.de abrufbar.
Qualifizierung a 160 Stunden = 1.590,- €
Es gelten die AGBs und Datenschutzhinweise, Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme an Veranstaltungen des JFB Stadtlohn sowie des ERFOR- Instituts.
Wir aktzeptieren den Bildungsscheck NRW. Dieser muss jedoch zwingend auf das JFB Stadtlohn ausgestellt werden.
Sind das:
ERFOR - Institut für zukunftsorientierte Bildung, Schulze-Delitzsch-Straße 3, 49716 Meppen, www.erfor.de vertreten durch Ursula Günster-Schöning und das
JFB – Jugend- und Familienbildungswerk e.V., Weststraße 9, 48703 Stadtlohn,
www.jfb-stadtlohn.de vertreten durch Petra Redders.
Die Online-Qualifizierung ist anerkannt und genehmigt. Sie finden uns auf der offiziellen Anbieterliste, abrufbar beim LWL Landesjugendamt, Westfalen Lippe unter:
https://www.lwl-landesjugendamt.de/filer/canonical/1646054344/394745/
Die Pflichtfilme entstammen dem Bildungskanal auf YouTube von Ursula Günster-Schöning: https://www.youtube.com/c/UrsulaGünsterSchöning Den TN stehen insgesamt über 50 Filme zur Verfügug.
Die Vorträge werden den TN im Rahmen des Selbststudiums freigeschaltet.
Die Arbeitsmaterialien wie Fragenkataloge, Leitfaden für die Selbstreflexion, Leistungsnachweise und Vorgaben zur Facharbeit usw.) werden nach Vertragsabschluss und Rechnungsstellung zugemailt.
Die Bücher:
Adalbert Metzinger, (5. Auflage 2021) Entwicklungspsychologie kompakt für sozialpädagogische Berufe - 0 bis 11 Jahre und
Adalbert Metzinger, (5. Auflage 2021) Entwicklungspsychologie kompakt für sozialpädagogische Berufe - 0 bis 11 Jahre. Arbeitsheft.
1. Sie melden sich per Kontaktformular auf der ERFOR-Seite oder mit dem beigefügten PDF beim Institut für zukunftsorientierte Bildung - ERFOR oder beim Jugend- und Familienbildungswerk e.V. JFB schriftlich an.
2. Nach Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Vertrag und die Rechnung. Danach findet ein Online-Vorgespräch statt. Im Anschluss daran erhalten Sie alle relevanten Unterlagen, sowie passend zu den entsprechenden Pflichtfilmen und aufgezeichneten Vorträgen einen Fragenkatalog, den Sie dann ganz im Rahmen Ihrer zeitlichen Ressourcen eigenständig organisiert im Selbstlernprozess bearbeiten. Alle Fragen müssen schriftlich beantwortet werden. Zudem findet ein Austauschgespräch zwischen TN und Fachexperte während des Selbstlernstudiums statt.
3. Nachdem Sie alle Fragen zu allen Filmen und Vorträgen beantwortet haben, können Sie:
sich Ihrer thematischen Vertiefung widmen, indem Sie das Fachbucher zum Thema Entwicklungspsychologische Grundlagen lesen und das dazugehörige Arbeitsheft bearbeiten. Darauf aufbauend schreiben Sie dann im Rahmen Ihrer zeitlichen Ressourcen eigenständig organisiert im Selbstlernprozess eine Facharbeit (die Vorgaben dazu entnehmen Sie den Unterlagen, die Ihnen nach der Anmeldung zur Verfügung gestellt werden). Zudem absolvieren Sie eine Hospitation von 30 Zeitstunden in einer KiTa Ihrer Wahl und lassen sich diese bescheinigen. Während des Prozesses führen Sie ein Austauschgespräch mit einer Expertin des ERFOR-Insituts oder des JFB Stadtlohn. Abschießend erstellen Sie eine schriftliche Selbstreflexion (die Vorgaben dazu entnehmen Sie den Unterlagen, die Ihnen nach der Anmeldung zur Verfügung gestellt werden). Danach können Sie sich zum Abschlusskolloquium/ Fachgespräch anmelden.
Um sich für das Abschlusskolloquium/Fachgespräch anmelden zu können, müssen zuvor alle geforderten Nachweise wie z.B. die bearbeiteten Fragenkataloge beim ERFOR-Institut oder JFB e.V. eingereicht werden. Zudem muss das Austauschgespräch und die Hospitaion stattgefunden haben. Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird mit Ihnen einTermin für das Abschlusskolloquium/Fachgespräch (Online) abgestimmt.
Durch die enge Verbindung zwischen Theorie (Filme, Vorträge, Fachliteratur und Facharbeit) und Praxis (Ihre Tätigkeit in der KiTa) sowie dem Austausch mit dem Experten entsteht eine praxisnahe Symbiose, die einen gelingenden Wissenstransfer sowie eine tiefgründige Selbstreflexion ermöglicht.
Um sich für das Abschlusskolloquium/Fachgespräch anmelden zu können, müssen zuvor alle geforderten Nachweise wie z.B. die bearbeiteten Fragenkataloge beim ERFOR-Institut oder JFB e.V. eingereicht werden. Wenn alle Unterlagen vorliegen und , wird mit Ihnen ein Termin für das Abschlusskolloquium/Fachgespräch als Online-Termin abgestimmt.
Begleitend steht Ihnen während der gesamten Qualifizierung ein Team praxiserfahrener Expert:innen für die unterschiedlichen Bildungsbereiche für Rückfragen zur Verfügung.
Das Austauschgespräch und das Abschlusskolloquium/Fachgespräch wird durch eine Expertin/einen Experten des ERFOR - Instituts oder des JFB Stadtlohn durchgeführt.
1. Erbringen aller geforderten Nachweise (Fragenkataloge, Selbstreflexion, Facharbeit,
Hospitation, Gespräche)
2. Aktive und persönliche Teilnahme am Online-Vorabgespräch, dem Online-Austausch-
gespräch und dem Online-Abschlusskolloquium/Fachgespräch
3. Selbstständige Bearbeitung von allen Aufgaben im Selbstlernprozess, dazu gehören:
- Anschauen der Pflichtfilme und Vorträge
- Beantworten der Fragenkataloge
- Anfertigung einer schriftlichen Facharbeit und der schriftlichen Selbstreflexion
- Lesen des Fachbuchs zum Thema Entwicklungspsychologische
Grundlagen und bearbeiten des dazugehörigen Aufgabenhefts.
- Eine Hospitation in einer KiTa
4. Teilnahme am Online-Abschlusskolloquium/Fachgespräch -
Erfüllen der technischen Voraussetzungen, dazu gehören:
- Laptop oder Computer (Tablet und Smartphone sind weniger gut geeignet)
- Stabile Internetverbindung, idealerweise mit Kabel
- Lautsprecher und Mikrofon (wenn nicht im Gerät integriert), alternativ: Headset
- Web-Kamera (wenn nicht im Gerät integriert)
- Konto für Zoom (kann selbst kostenlos eingerichtet werden)
Hinweis: Die erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme garantiert keine automatische Höhergruppierung oder Einstellung als Fachkraft. Dies kann nur der jeweilige Träger genehmigen und veranlassen. Bitte sprechen Sie daher vor der Teilnahme mit Ihrem Träger über diese Optionen. Das Erfor-Institut und das JFB-Stadtlohn e.V. übernehmen diesbezüglich keine Verantwortung.
Die Vorteile auf einen Blick:
Durch die enge Verbindung zwischen Theorie (Filme und Vorträge, Facharbeit) und Praxis (Tätigkeit in der Kita) sowie Austausch mit einem Fachexperten, entsteht eine praxisnahe Symbiose, die einen gelingenden Wissenstransfer sowie eine tiefgründige Selbstreflexion ermöglicht
Wichtiger Hinweis:
Ab dem 30.06.23 ist ein dauerhafter Einsatz von Ergänzungskräften mit 160-Stunden-Fortbildung möglich.
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