e-mail: kontakt@erfor.de | Telefon: 05931 88 50 783
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Unsere 160-Stunden-Qualifizierung richtet sich an Quereinsteiger:innen ohne pädagogische Erstausbildung, die bereits umfangreiche Praxis in einer Kindertageseinrichtung oder Grundschule gesammelt haben – z. B. als Alltagshelfer:in, Inklusionshelfer:in oder Altenpflegehelfer:in – und künftig als Ergänzungskraft in einer Kita tätig werden möchten.
Die KiBiz-Personalverordnung ermöglicht Zugänge für nicht pädagogisches Personal im Bereich der frühkindlichen Bildung auf Ergänzungskraftstunden in Kitas eingesetzt werden zu können.
Rechtliche Grundlage
Die Anerkennung als Ergänzungskraft erfolgt auf Basis der
Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung) NRW vom 27. November 2024 in Verbindung mit § 54 Abs. 2 Nr. 8 KiBiz NRW.
Bei dieser Maßnahme geht es nicht darum, die Kita-Qualität aufzuweichen, sondern in erster Linie die Fachkräfte zu entlasten – mit dem langfristigen Ziel, den Kindern ein vielseitiges, anregendes und lebensnahes Bildungsumfeld zu bieten.
Diese Qualifizierung richtet sich z.B. an:
Alltagshelfer:innen, Inklusionskräfte oder Altenpfelgerhelfer:innen ...,
mit mindestens drei Jahren einschlägiger Praxiserfahrung in einer Kita (NRW),
die keine vollumfängliche pädagogische Erstausbildung besitzen,
und ihre Eignung zur Tätigkeit als Ergänzungskraft nach § 6 PersVO durch eine strukturierte Qualifizierung (wie z.B. unsere zertifizierte 160-Stunden-Qualifizierung) nachweisen können.
Die Personalverordnung vom 27. November 2024 ist hier zu finden. Alle Neuerungen finden Sie zusammengefasst in diesem Dokument und Runduminformationen dazu über diesen Link.
Bitte beachten Sie:
Die Prüfung der Voraussetzungen, um an der 160-Stunden-Qualifizierung teilnehmen zu können und der spätere Einsatz in der Kita, um als Ergänzungskraft zu arbeiten, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Trägers.
Nach Anmeldung, Vorgespräch und Rechnungsbegleichung werden die Arbeitsunterlagen gemailt und es beginnt der individuelle, zeitlich flexible Selbstlernprozess im Rahmen von ca. 6 Monaten.
Qualifizierung a 160 Stunden = 1.950,- €
Es gelten die AGBs und Datenschutzhinweise, Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme an Veranstaltungen des JFB Stadtlohn sowie des ERFOR-Institutes.
Sind das:
ERFOR - Institut für zukunftsorientierte Bildung, Schulze-Delitzsch-Straße 3, 49716 Meppen, www.erfor.de vertreten durch Ursula Günster-Schöning und das
JFB - Jugend- und Familienbildungswerk e. V., Weststraße 9, 48703 Stadtlohn,
www.jfb-stadtlohn.de vertreten durch Petra Redders
Die Online-Qualifizierung ist anerkannt und genehmigt. Sie finden uns auf der offiziellen Anbieterliste, abrufbar beim LWL Landesjugendamt, Westfalen Lippe unter:
1. Sie melden sich mit dem Anmeldeformular beim Institut für zukunftsorientierte Bildung - ERFOR an.
2. Nach Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Vertrag und die Rechnung. Danach findet ein Online-Vorgespräch statt. Im Anschluss daran und nach Rechnungsbegleichung erhalten Sie alle relevanten Unterlagen, die Sie dann ganz im Rahmen Ihrer zeitlichen Ressourcen eigenständig organisiert im Selbstlernprozess bearbeiten.
3. Einmal im Monat finden Gruppen-Zwischengespräche mit Teilnehmenden und einer Fachexpertin von ERFOR statt. An mindestens einem müssen Sie teilnehmen.
4. Sie lesen die beiden Pflichtfachbücher.
5. Sie absolvieren eine Hospitation von 30 Zeitstunden in einer Kita Ihrer Wahl oder sind in dieser angestellt und führen eine Praxisaufgabe durch.
6. Sie erstellen eine schriftliche Selbstreflexion.
7. Nach Erledigung aller Vorgaben können Sie am Abschlusskolloquium teilnehmen. Der Termin wird mit Ihnen individuell abgestimmt.
Begleitend steht Ihnen während der gesamten Qualifizierung ein Team praxiserfahrener Expert:innen für die unterschiedlichen Bildungsbereiche für Rückfragen zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir einmal im Monat moderierte Gruppentreffen an, die dem Austausch der Teilnehmenden untereinander dienen und zur Klärung von Fragen gedacht sind. Ebenso wird bei jedem dieser Treffen ein pädagogisches Thema besprochen.
Das Austauschgespräch und das Abschlusskolloquium werden durch erfahrene Abschlussbegleiter:innen des ERFOR-Institutes durchgeführt.
1. Erbringen aller geforderten Nachweise: Fragenkataloge, Selbstreflexion,
Hospitation, Zwischengespräch.
2. Aktive und persönliche Teilnahme am Vorgespräch und an mindestens einem
der monatlich stattfindenden Zwischengespräche und am Abschluss-
kolloquium.
3. Selbstständige Bearbeitung aller Aufgaben im Selbstlernprozess, dazu
gehören:
Hinweis zum selbstständigen Bearbeiten
Verwendung von KI in der 160-stündigen Online-Qualifizierung, Zulässigkeit und Einschränkungen:
Für eine korrekte Leistungsbewertung ist es unerlässlich, dass die Teilnehmenden ihre Qualifizierungsnachweise eigenständig und ohne fremde Hilfe erbringen.
Werden die Qualifizierungsnachweise, wie beispielsweise die Fragenkataloge, vollständig oder in wesentlichen Teilen durch eine KI generiert, handelt es sich nicht mehr um eine selbstständige Leistungserbringung. Dies ist vergleichbar mit Ghostwriting durch eine andere Person und somit nicht gestattet. In einem solchen Fall liegt eine Täuschung vor, denn hierdurch wird fälschlicherweise eine eigenständige Erarbeitung der Leistung vorgetäuscht. Bei Verdacht auf Vorliegen einer Täuschung setzen wir zur weiteren Überprüfung spezielle Software wie originality.ai und zerogpt.net ein. Bestätigt sich der Verdacht, wird die Arbeit abgelehnt und die Aufgabe als nicht erfüllt angesehen.
4. Teilnahme am Online-Abschlusskolloquium -
Erfüllen der technischen Voraussetzungen, dazu gehören:
Zu guter Letzt:
Bitte sprechen Sie vor der Teilnahme mit Ihrem Träger über die Rahmenbedingungen. Das ERFOR-Institut und das JFB-Stadtlohn e. V. übernehmen diesbezüglich keine Verantwortung.
Anmeldeformular
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